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Firmen-Rechtsschutz

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Firmen-Rechtsschutz

Schutz vor hohen Kosten

Die Firmen-Rechtsschutz-Versicherung

Gerade im gewerblichen Betrieb sind rechtliche Auseinandersetzungen keine Seltenheit, nicht zuletzt auf Grund der Intransparenz der Gesetzeslage, die von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern berücksichtigt werden müssen. Um sich in diesem Kontext vor hohen Kosten zu schützen, ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Schutz vor hohen Kosten

Die Firmen-Rechtsschutz-Versicherung

Gerade im gewerblichen Betrieb sind rechtliche Auseinandersetzungen keine Seltenheit, nicht zuletzt auf Grund der Intransparenz der Gesetzeslage, die von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern berücksichtigt werden müssen. Um sich in diesem Kontext vor hohen Kosten zu schützen, ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.

  • Bedarfsgerechte Lösungen
  • Umfassender strafrechtlicher Schutz für Unternehmen
  • Wählen Sie aus einer Vielzahl von Tarifen
  • Individuelle Beratung durch unsere Experten
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Unser Tipp für Sie

Die optimale Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden beträgt mindestens 3 Mio. Euro, um auch schwerwiegende Schadenfälle zu verkraften. Für die damit verbundenen Vermögensschäden sollten Sie mindestens 100.000 Euro einkalkulieren.

Geben Sie stets eine genaue Tätigkeitsbeschreibung inklusive der jeweiligen Tätigkeitsfelder an. Gerne sichten wir dazu Ihre aktuellen Versicherungsunterlagen.

Auch für Subunternehmer, die an Ihre Kunden keine eigene Rechnung ausstellen, sind Sie haftbar. Auch dies sollten Sie Ihrer Betriebshaftpflicht berücksichtigen.

Wickeln Sie internationale Geschäfte ab oder verfügen Sie über Niederlassungen im Ausland, dann sollten Sie einen weltweiten Versicherungsschutz abschließen.

Für einen produzierenden Betrieb mit Produkten, die weiterverarbeitet werden, ist eine besondere Absicherung notwendig. Nutzen Sie deshalb eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflicht!

Unser Tipp für Sie

Die optimale Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden beträgt mindestens 3 Mio. Euro, um auch schwerwiegende Schadenfälle zu verkraften. Für die damit verbundenen Vermögensschäden sollten Sie mindestens 100.000 Euro einkalkulieren.

Geben Sie stets eine genaue Tätigkeitsbeschreibung inklusive der jeweiligen Tätigkeitsfelder an. Gerne sichten wir dazu Ihre aktuellen Versicherungsunterlagen.

Auch für Subunternehmer, die an Ihre Kunden keine eigene Rechnung ausstellen, sind Sie haftbar. Auch dies sollten Sie Ihrer Betriebshaftpflicht berücksichtigen.

Wickeln Sie internationale Geschäfte ab oder verfügen Sie über Niederlassungen im Ausland, dann sollten Sie einen weltweiten Versicherungsschutz abschließen.

Für einen produzierenden Betrieb mit Produkten, die weiterverarbeitet werden, ist eine besondere Absicherung notwendig. Nutzen Sie deshalb eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflicht!

Darum empfehlen wir den Abschluss der Firmenrechts-
schutzversicherung

Im schlimmsten Falle können Rechtsstreitigkeiten, die im gewerblichen Rahmen auftreten, auf Grund hoher Kosten die Existenz von Unternehmen oder Selbstständigen gefährden. Selbst bei größter Vorsicht kann man hier nur bedingt vorbeugen.

Selbst im Falle unberechtigter Ansprüche der Gegenseite ist eine juristische Reaktion erforderlich, so dass selbst in diesen Fällen erst einmal Kosten auftreten, die getragen werden müssen.

Da eine private Rechtsschutzversicherung nicht für Rechtsstreitigkeiten eintritt, die im gewerblichen Rahmen auftreten, sollte zum Schutz daher einen Firmenrechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Neben Versicherungen, welche den materiellen Besitz eines Unternehmens absichern, sowie je nach Berufsfeld eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ist die Firmenrechtschutzversicherung eine der Säulen, um die Existenz zu sichern.

Je nach Branche und/oder Geschäftsmodell gibt es unterschiedliche Risiken zu berücksichtigen.

Wir beraten Sie umfassend und finden einen individuell passenden Versicherungsschutz für Sie!

Darum empfehlen wir den Abschluss der Firmenrechts-
schutzversicherung

Im schlimmsten Falle können Rechtsstreitigkeiten, die im gewerblichen Rahmen auftreten, auf Grund hoher Kosten die Existenz von Unternehmen oder Selbstständigen gefährden. Selbst bei größter Vorsicht kann man hier nur bedingt vorbeugen.

Selbst im Falle unberechtigter Ansprüche der Gegenseite ist eine juristische Reaktion erforderlich, so dass selbst in diesen Fällen erst einmal Kosten auftreten, die getragen werden müssen.

Da eine private Rechtsschutzversicherung nicht für Rechtsstreitigkeiten eintritt, die im gewerblichen Rahmen auftreten, sollte zum Schutz daher einen Firmenrechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Neben Versicherungen, welche den materiellen Besitz eines Unternehmens absichern, sowie je nach Berufsfeld eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ist die Firmenrechtschutzversicherung eine der Säulen, um die Existenz zu sichern.

Je nach Branche und/oder Geschäftsmodell gibt es unterschiedliche Risiken zu berücksichtigen.

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Alles was Sie wissen müssen

Das sind Leistungen der Firmenrechts-
schutzversicherung

Leistungsspektrum

Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung gleicht prinzipiell der privaten Rechtsschutzversicherung, nur dass sie eben nicht vor den Kosten privater Rechtsstreitigkeiten schützt, sondern vor betrieblich bedingten juristischen Auseinandersetzungen.

Damit übernimmt eine Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten, welche durch betrieblich bedingte Rechtsstreitigkeiten entstehen, von den eigentlichen Prozesskosten, sowie damit verbundenen Kosten, etwa für fachliche Gutachten.

Übliche Versicherungsbestandteile, auch individuell kombinierbar, sind:

  • Rechtsschutzversicherung für Einzelunternehmer und Geschäftsführer
  • Allgemeiner Firmenrechtsschutz
  • Arbeitsrechtschutz und Vertragsrechtsschutz
  • KFZ-Rechtsschutz für Firmenwagen und Privatautos
  • Immobilienrechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien

Häufig gestellte Fragen

Welche Personen sind über die Firmenrechtsschutzversicherung versichert?

In erster Linie ist der Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige im Rahmen seiner Tätigkeit versichert. Weiterhin sind auch Angestellte und Mitarbeiter, die für das Unternehmen tätig sind, versichert.

Ebenso können auf Wunsch Ehepartner/Lebenspartner in der Firmenrechtsschutzversicherung ohne weitere Kosten mitversichert werden.

Für den Bereich des Arbeitsrechtsschutzes gilt, dass nur das Unternehmen selbst als Arbeitgeber geschützt ist.

Sind auch strafrechtliche Angelegenheiten mitversichert?

In den üblichen Versicherungsleistungen sind strafrechtliche Angelegenheiten in der Regel nicht mitversichert. Hierfür kann aber ein expliziter Strafrechtsschutz für Firmen abgeschlossen werden.

Dieser greift im Falle von Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren und disziplinarrechtlichen oder standesrechtlichen Verfahren gegen das Unternehmen.

Hierdurch werden sowohl die Anwaltskosten im Rahmen verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten abgedeckt, als auch Kosten für den Versicherungsnehmer selbst, etwa falls er in dem Verfahren als Zeuge berufen wird.

In welchen Fällen schützt das Paket für Vertragsrechtsschutz?

Dieses Paket schützt Betriebe im Falle von Streitigkeiten über abgeschlossene Verträge, etwa, wenn der Betrieb vertraglich gesicherte Rechte vor Gericht einfordern muss. Die gilt aber nur, wenn der Betrieb seine eigenen Pflichten aus dem Vertrag erfüllt hat.

Wie hoch sind die Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung?

Hier kann keine pauschale Rechnung aufgestellt werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach den gewählten Paketen sowie der Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Bereits die Grundabsicherung ist aber so kalkuliert, dass auch Kosten für höhere Instanzen, aktuell in der zweiten und dritten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, gedeckt sind.

Zufriedene Kunden!

  • Immer für Sie da
  • Maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse
  • Kompetente Beratung
  • Hohe Kundenzufriedenheit

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