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Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung

Optimaler Schutz durch Wechsel der Versicherung

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Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung kann Ihnen viele Vorteile bringen: Beitragsrückerstattungen, Bonusprogramme oder auch die Übernahme alternativer Heilmethoden. Vergleichen lohnt sich!

Optimaler Schutz durch Wechsel der Versicherung

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Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung kann Ihnen viele Vorteile bringen: Beitragsrückerstattungen, Bonusprogramme oder auch die Übernahme alternativer Heilmethoden. Vergleichen lohnt sich!

  • Professioneller Vergleich der Krankenkassen
  • Passende Bonusprogramme wählen
  • Möglichkeit teils hoher Beitragsrückerstattung
  • Individuelle Programme für bestimmte Krankheitsbilder
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Unser Tipp für Sie

Ab dem 01. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenkassenbeitrag wieder zu gleichen Teilen. Und zwar nicht nur den allgemeinen Satz, sondern auch den von jeder Krankenkasse selbst festgelegten Zusatzbeitrag. Ebenso werden auch Selbstständige entlastet.

Unser Tipp für Sie

Ab dem 01. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenkassenbeitrag wieder zu gleichen Teilen. Und zwar nicht nur den allgemeinen Satz, sondern auch den von jeder Krankenkasse selbst festgelegten Zusatzbeitrag. Ebenso werden auch Selbstständige entlastet.

Zufriedene Kunden!

  • Immer für Sie da
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  • Kompetente Beratung
  • Hohe Kundenzufriedenheit

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Darum sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen

Nicht für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für Privatversicherte, kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Denn je nach Tarif kommt nicht jede Privatversicherung für den Rücktransport auf und darüber hinaus kann so die anfallende Selbstbeteiligung gedeckt werden.

Darum sollten Sie eine Auslands-
krankenversicherung abschließen

Nicht für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für Privatversicherte, kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Denn je nach Tarif kommt nicht jede Privatversicherung für den Rücktransport auf und darüber hinaus kann so die anfallende Selbstbeteiligung gedeckt werden.

Alles was Sie wissen müssen

Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung

Leistungsspektrum

Die Leistungen orientieren sich an dem gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog (SGB V). Alle dort aufgeführten Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, insofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Grob umfassen die Leistungen damit drei Kategorien:

  • Die Prävention von Krankheiten
  • Das frühzeitige Erkennen von Krankheiten
  • Die Leistung bei Krankheit

Häufig gestellte Fragen

Wann muss man sich gesetzlich krankenversichern?

Alle Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, und deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, müssen sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Beschäftigte, deren Einkommen den Grenzbetrag, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, überschreitet, haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich krankenversichern oder über einer private Krankenversicherung.

Kann ich mir meine gesetzliche Krankenkasse frei aussuchen?

Ja, sie können sich von allen gesetzlichen Krankenkassen ihren Favoriten aussuchen.

Was ist die Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Familienversicherung ist einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Voraussetzung ist, dass mitzuversichernde Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner nicht bereits selbst Mitglied in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Darüber hinaus müssen alle zu versichernden Personen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Einkommen der beitragsfrei mitzuversichernden Person muss unterhalb von einem 1/7 der monatlichen Bezugsgröße liegen. Zum Vergleich: Im Jahre 2019 entspricht dies in etwa 436€ pro Monat.

Für Kinder gilt darüber hinaus, dass diese im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden können, sofern sie jünger als 18 Jahre sind, oder jünger als 23 und nicht erwerbstätig sind.

Für Kinder in der Ausbildung gilt, dass diese mitversichert werden können, wenn sie unter 25 Jahre alt sind.

Einschränkung:

Falls ein Ehe- oder Lebenspartner, der mit dem Kind verwandt ist, Mitglied einer Privatversicherung ist und sein Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sowie das Gesamteinkommen darüber hinaus höher ist als bei dem Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird das Kind automatisch Mitglied der Privatversicherung. Die Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung kann in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.

Gibt es eine Warte- oder Übergangszeit beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse?

Nein, der Versicherungsschutz besteht fortwährend, bzw. ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.

Was sind Wahltarife?

Grundsätzlich bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen umfänglichen Basisschutz. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Leistungsspektrum seit Jahren stetig gekürzt wird. Um wegfallende Leistungen zu kompensieren, bieten die Krankenkassen gegen höhere Beiträge sogenannte Wahltarife an. Diese bieten z.B. Selbstständigen einen Schutz in Form von Krankentagegeld oder Beitragsrückerstattungsmodelle für die Versicherten.

Wahltarife haben in den meisten Fällen einen entscheidenden Nachteil – Sie binden den Versicherten für bis zu einem Jahr. Für den Zeitraum besteht kein Kündigungsrecht, auch nicht dann, wenn es zu einer Beitragsanpassung kommt.

Als Alternative kann hier eine private Krankenzusatzversicherung dienen. Hier können der Anbieter und die Versicherungsbestandteile nach dem jeweiligen individuellen Bedarf frei gewählt werden und es kommt zu keinen Fristen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sind die Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich?

Die grundlegenden Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Große Unterschiede gibt es jedoch bei etwaigen Bonusprogrammen der einzelnen Versicherer.

Welche Kündigungsfristen muss ich beim Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen?

Sollten Sie Wechseln möchten, dann ist dies mit einer Kündigung zum übernächsten Monat möglich.

Im Falle eines Wechsels sind sie 18 Monate an ihre neue gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur im Falle der Einführung eines Zusatzbeitrags.

Weitere Versicherungen

U. Ilhan steht Ihnen als Geschäftsführer und Gründer mit seinem gesamtem Team von Unternehmerpolice.de mit Rat und Tat zur Seite. Wir finden auch für Sie die passende Versicherungslösung – Ob im privaten Bereich, oder für Ihre gewerblichen Bedürfnisse.

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